07-08-19 01:57:00,
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) zerlegt und verschlüsselt Telefongespräche in einzelne Etappen. Zur Übertragung wird das sogenannte Multi-Access Edge Computing (MEC) genutzt. Die Telekommunikationsanbieter verarbeiten den Datenverkehr dabei nicht mehr zentral, sondern über verschiedene Netzwerk-Edges. Nur an diesen dezentralen Knoten liegt die Kommunikation entschlüsselt vor.
Mit der 5G-Telefonie wird Kommunizieren also deutlich sicherer. Damit haben Polizeien und Geheimdienste ein Problem. Das Bundesinnenministerium kündigt deshalb mögliche Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung an. Mobilfunkanbieter in Deutschland wie O2, Vodafone und Telekom sollen dafür sorgen, dass die Metadaten entschlüsselter 5G-Verbindungen an den Netzknoten gespeichert werden.
Auch Verkehre im Ausland betroffen
Die Server, über die 5G-Verkehre geroutet werden, können sich im Ausland befinden. Auch hierzu plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen. Alle Firmen, die in Deutschland öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen dann mit deutschen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten kooperieren. Damit würde ein in Deutschland tätiger Anbieter gezwungen, auch in benachbarten Ländern anfallende Kommunikationsdaten deutscher Verbindungen entschlüsselt aufzubewahren.
Wenn Behörden diese im Ausland gespeicherten 5G-Daten abfragen, soll das den Plänen zufolge nicht über die internationale Rechtshilfe erfolgen, sondern auf deutschen Gesetzen basieren. Hierzu will die Bundesregierung auch die Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (TR TKÜV) anpassen.
Deutlich mehr Datenaufkommen erwartet
Die betroffenen Telekommunikationsanbieter müssen Abhörschnittstellen für die Polizei, den Zoll und die Geheimdienste bereitstellen. Im Internet der Dinge unter 5G rechnen die Behörden mit einer „wesentlich höheren Datenrate“ an diesen „Dateneingangsschnittstellen“. Deshalb sollen die Firmen „erforderlichenfalls“ dazu gezwungen werden, neue Überwachungstechnik zu installieren. Auch dazu will die Bundesregierung Gesetze ändern.
Schließlich bereitet den Behörden die unter 5G eingeführte Verschlüsselung bislang unverschlüsselt übertragener Teilnehmer- und Gerätekennungen IMSI und IMEI Kopfzerbrechen. Herkömmliche IMSI-Catcher, die in der Nähe befindliche Telefone feststellen oder abhören können, sind dafür unbrauchbar. Das Bundesinnenministerium spricht deshalb von „technischen und rechtlichen Anpassungen“ entsprechender Standards. Denkbar wäre, dass entschlüsselte IMSI- oder IMEI-Daten zukünftig mit richterlichem Beschluss bei den Netzanbietern abgefragt werden. Damit wären auch Funkzellenabfragen unter 5G weiterhin möglich.
Neuer Standard im Dezember
Die technischen Standards für die fünfte Mobilfunkgeneration werden in internationalen Organisationen diskutiert und festgelegt. Eine davon ist das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), das wiederum mit dem weltweiten 3rd Generation Partnership Project (3GPP) kooperiert. Das 3GPP gehört zur Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) der Vereinten Nationen, deren Spezifikation auch von den beteiligten Organisationen übernommen wird.