18-02-20 11:44:00,
Dazu beriefen sie sich auf die Menschenrechte, das Völkerrecht und das Grundgesetz und führten ethische, theologische, medizinische und psychologische Argumente an. In Büchel werden nach übereinstimmenden Presseberichten etwa zwanzig US-Atombomben B61 gelagert, die jeweils über eine vielfache Sprengkraft der 1945 in Hiroshima und Nagasaki explodierten Bomben verfügen.
Das Amtsgericht Cochem verurteilte fünf Mitglieder der Gruppe am 12.12.2018 wegen Hausfriedensbruchs zu 30 (in einem Fall 60) Tagessätzen.
Unter den Beklagten sind Mitglieder der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), der „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW), der katholischen Friedensorganisation „pax christi“, des „Forum Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ und der Quäker. Angeklagt sind:
- Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln
- Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen
- Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg
- Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein
- Ernst Ludwig Iskenius, Arzt aus Lübtheen.
Hintergrundinformationen:
Die Atomwaffengegner*innen hatten dem Gericht am 4.2.2020 im überfüllten Verhandlungssaal erklärt, warum sie den Atomwaffen-Übungsbetrieb der Bundeswehr durch ihr „Go-In“ auf die Startbahn des Flugplatzes Büchel (Eifel) am 23.7.2018 unterbrachen. Sie beriefen sich auf einen „rechtfertigenden Notstand“ bzw. „Notwehr“ und wiesen insbesondere auch auf die Gefahr eines Atomkriegs aus Versehen hin, wie er beispielsweise durch Computerfehler leicht entstehen kann. Der Sachverständige Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, Hochschule Trier, wurde allerdings vom Gericht nicht dazu gehört.
Die Entscheidung der 16. kleinen Strafkammer über die Annahme der Beweisanträge steht noch aus. Die insgesamt sieben Friedensaktivist*innen hatten bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als sie am 23.7.2018 die militärischen Sicherheitsanlagen des Bundeswehr-Flugplatzes überwanden, auf der Startbahn musizierten und „Blumensamen-Bomben statt Atombomben“ warfen.
In Büchel werden nach übereinstimmenden Presseberichten etwa zwanzig US-Atombomben B61 gelagert, die jeweils über eine vielfache Sprengkraft der 1945 in Hiroshima und Nagasaki explodierten Bomben verfügen. Im Kriegsfall sollen Bundeswehrpiloten die Bomben mit Tornado-Flugzeugen zu ihrem Ziel bringen und abwerfen. Deutschland hat sich im Atomwaffensperrvertrag allerdings verpflichtet, die Verfügungsgewalt über Atomwaffen „von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“.
Aus Sicht der Angeklagten ist Ziviler Ungehorsam ein legales Mittel, um auf gravierende Völkerrechtsverstöße der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen. „Ziviler Ungehorsam, wie wir ihn praktiziert haben, löst zwar einen Konflikt zwischen widerstreitenden Interessen aus, dieses dient aber dem Zweck, ein größeres Unrecht, eine Katastrophe zu verhindern“, erläutert der Arzt Ernst-Ludwig Iskenius,