Konstruierte Vergewaltigung

konstruierte-vergewaltigung

26-02-20 10:38:00,

Ziel war laut Prof. Melzer eine politische Justiz, um durch Verleumdung Rufmord zu betreiben: Rechtswidrig wurde die Anklageerhebung an die Presse durchgestochen, sodass schon am Tag danach Zeitungen „Vergewaltigung“ titelten, noch bevor Assange informiert wurde. Dafür wurden die vermeintlichen Opfer zu ihren Aussagen gedrängt, diese Aussagen dann gefälscht als sich daraus kein Delikt konstruieren ließ.

Die Intrige gipfelte in Haftbefehlen, Strafverfolgung in Großbritannien, Folterhaft im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh und einer drohenden Auslieferung über die seit Montag, den 24. Februar 2020, verhandelt wird — alles auf Basis von perfiden Fälschungen und Verleumdungen, wie der UN-Experte für Folter und Unrechtsjustiz, Prof. Nils Melzer, seit Mai vorigen Jahres anprangert.

Die Leitmedien mauern: Schon im Juni 2019 hatte der Schweizer Rechtsprofessor Melzer einen Artikel dazu verfasst und ihn der westlichen Presse angeboten, alle lehnten ab: der Guardian, die Times, die Financial Times, der Sydney Morning Herald, der Australian, die Canberra Times, der Telegraph, die New York Times, die Washington Post, die Thomson Reuters Foundation und die Newsweek. Der hochbrisante Text musste online auf medium.com erscheinen.

Prof. Nils Melzer in seinem langen Interview mit dem digitalen Magazin Republik (Auszüge):

„Ich spreche fließend Schwedisch und konnte deshalb alle Originaldokumente lesen. Ich traute meinen Augen nicht: Nach Aussagen der betroffenen Frau selber hat es nie eine Vergewaltigung gegeben. Und nicht nur das: Die Aussage dieser Frau wurde im Nachhinein ohne ihre Mitwirkung von der Stockholmer Polizei umgeschrieben, um irgendwie einen Vergewaltigungsverdacht herbeibiegen zu können. Mir liegen die Dokumente alle vor, die Mails, die SMS.

… die vorgesetzte Hauptstaatsanwältin (…) schließt die Vergewaltigungsuntersuchung einige Tage später mit der Feststellung, die Aussagen von S.W. seien zwar glaubwürdig, doch gäben sie keinerlei Hinweise auf ein Delikt (…) Nun schreibt der Vorgesetzte der einvernehmenden Polizistin eine Mail: Sie solle die Aussage von S.W. umschreiben …

Wir wissen nur, dass die ursprüngliche Aussage gemäß Hauptstaatsanwältin offenbar keinerlei Hinweise auf ein Delikt beinhaltete. In der revidierten Form steht, es sei zu mehrmaligem Geschlechtsverkehr gekommen. Einvernehmlich und mit Kondom. Aber am Morgen sei die Frau dann aufgewacht,

 » Lees verder