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Die EU verpflichtet Webseiten zum Filtern von Inhalten. Der Entscheid ist Ergebnis von Lobbying
Alexander Fanta / 16. Feb 2019 –
Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. Die Freiheit im Internet schwindet damit.
Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. Die Freiheit im Internet schwindet damit, fürchten Netzaktivisten. Am Text der Reform ist nicht mehr zu rütteln, die endgültige Abstimmung kommt in wenigen Wochen.
Die Reform des EU-Urheberrechts steht nach monatelangen Verhandlungen vor dem Abschluss. Verhandler in Strassburg einigten sich nach Angaben der EU-Kommission auf einen endgültigen Reformtext. Der gemeinsame Vorschlag von EU-Staaten, Kommission und Parlament schreibt Internetseiten und Apps vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen.
Die Reform sollte eigentlich das Urheberrecht fit für das 21. Jahrhundert machen. Doch leider dominierten die Rechte-Inhaber-Lobby und grosse Tech-Firmen den Prozess. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält Vorschläge, die aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft und Netzaktivisten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen.
Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. Das gilt für Webseiten oder Apps, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den grossen Plattformen fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen.
Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen, klagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nach Verkündung der Einigung.
Artikel 11 erweckt mit der Vergütungspflicht selbst auf kurze Anreissertexte einen politischen Zombie zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlagslobby will sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google mit Werbung neben Links verdient.