18-01-21 06:12:00,
Nach seiner Rückkehr aus Deutschland ist Navalny am Sonntag am Flughafen in Moskau verhaftet worden. Am Montag hat ein Gericht darüber entschieden, dass er bis zur Verhandlung über seine Verstöße gegen die Bewährungsauflagen in Haft bleiben muss.
Da es vielen in Deutschland nicht bekannt, zunächst die Vorgeschichte. 2014 wurde Navalny wegen Unterschlagung zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Er wurde schuldig gesprochen, ca. 500.000 Doller der russischen Tochter der französischen Kosmetik-Firma Yves Rocher unterschlagen zu haben. Die Anzeige hatte die Firmenleitung gestellt. 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Prozess allerdings kritisiert und Navalny 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Eine der Bewährungsauflagen lautete, dass Navalny sich zwei Mal monatlich bei der Polizei melden sollte. Dagegen hat er in der Vergangenheit immer mal wieder verstoßen, ohne dass das Folgen gehabt hätte. Nach seiner angeblichen Vergiftung hat die Charité im Fachmagazin The Lancet einen Artikel über Navanys Behandlung veröffentlicht, aus dem hervorging, dass er im Oktober wieder vollständig gesund war. Damit hätte Navalny sich wieder bei der Polizei melden müssen, was er aber nicht getan hat und daher hat die Haftvollzugsbehörde Russlands Ende Dezember einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen gegen Navalny erwirkt.
Daher wurde Navalny am 17. Januar bei seiner Einreise nach Russland festgenommen. Da Navalny seine Anhänger aufgerufen hatte, ihn am Flugplatz zu treffen, fanden sich dort ca. 300 Anhänger ein und es kam am Flughafen Vnukovo in Moskau zu Tumulten und das Flugzeug mit Navalny an Bord wurde zum Moskauer Flughafen Scheremetjevo umgeleitet.
Am folgenden Tag wurde – das ist unüblich – die Gerichtsverhandlung direkt in der Polizeistation abgehalten, in der er in Haft saß. Offenbar wollte die Justiz Tumulte vor dem Gericht vermeiden. Das Gericht entschied, dass Navalny für 30 Tage in Haft bleiben muss. Das muss kein endgültiges Urteil sein, denn diese Untersuchungshaft gilt bis zur eigentlichen Verhandlung über seine Verstöße gegen die Bewährungsauflagen, die für den 29. Januar angesetzt ist.
Bemerkenswert ist, wie die angeblich so brutale russische Justiz mit Navalny umgeht. Können Sie sich vorstellen, dass in Deutschland ein Angeklagter mit dem Handy während seiner Gerichtsverhandlung filmen und Tweets davon absetzen darf? Nein? Navalny selbst und eine seiner Mitarbeiterinnen haben das fleißig getan, ohne dass das im russischen “Unrechtsstaat” Konsequenzen gehabt hätte.